– Massive Umsatzverluste aufgrund der Corona-Krise
HALLHUBER wird bereits 2019 eingeleitete Maßnahmen zur Neuausrichtung des Unternehmens fortsetzen
– Laufender Geschäftsbetrieb ist sichergestellt

München, 16.04.2020 – Das Münchner Modeunternehmen HALLHUBER plant nach massiven Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise eine Neuausrichtung über ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht München hat gestern dem Antrag des Unternehmens auf Einleitung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO stattgegeben. HALLHUBER musste diese Maßnahme aufgrund der aktuell stattfindenden Corona-Pandemie ergreifen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Das Verfahren ermöglicht dem Unternehmen, innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan auszuarbeiten.

In der Eigenverwaltung leitet die bisherige Geschäftsführung das Unternehmen weiter und wird durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Das Gericht bestellte den branchenerfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Kanzlei Gerloff Liebler, München) zum vorläufigen Sachwalter. Die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs von HALLHUBER ist sichergestellt. Die Löhne und Gehälter der knapp 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind auch weiterhin gesichert.

„Wir waren bis Januar 2020 sehr erfolgreich unterwegs, aber die behördlich angeordneten Schließungen unserer Verkaufsflächen setzen uns jetzt hart zu“, sagt Rouven Angermann, CEO von HALLHUBER. „Gegenüber der möglichen Option von Staatshilfen und der damit einhergehenden Verschuldung ist das von uns gewählte Schutzschirmverfahren die bessere Variante, unser Unternehmen geordnet und erfolgreich wieder anzufahren und auf den Wachstumskurs vor Covid-19 zurückzubringen“, setzt Angermann fort.

Geeignete Maßnahmen zur Neuausrichtung des Unternehmens wurden bereits im Juli 2019 in die Wege geleitet und werden weiterhin umgesetzt. Der strategische Fokus liegt auf der Ausrichtung aller Geschäftsfelder und Prozesse auf das bestehende, vertikale Geschäftsmodell und der konsequenten Umsetzung der Omnichannel-Strategie. Durch die optimale Verzahnung der Distributionskanäle und die konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der HALLHUBER-Kundinnen entsteht on- und offline ein durchgängiges, personalisiertes Einkaufs- und Markenerlebnis. Im eigenbetriebenen Online Shop hält zum Beispiel der zusätzliche Blog-Content die Aufenthaltsqualität auch momentan hoch. Sobald die Stores nach dem Shutdown wieder öffnen können, setzt HALLHUBER auf die Stärkung der eigenen Stores und präsentiert der Kundin drei neue Kollektionsthemen an den Point of Sales.

Zur Verstärkung des Managements in der Restrukturierung und für insolvenzspezifische Themen hat HALLHUBER zwei erfahrene Sanierungsexperten zu Generalbevollmächtigten ernannt. Dr. Sven Tischendorf wird dabei als Chief Restructuring Officer (CRO) und Dr. Alexander Höpfner als Chief Insolvency Officer (CIO) fungieren. Beide sind Partner der Kanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main.

„Das Führungsteam von HALLHUBER wird im Prozess in Eigenverwaltung durch viele Stakeholder der Gesellschaft bestärkt. Finanzierer, Gesellschafter, Lieferanten und Vermieter leisten einen Beitrag zur weiteren Sicherung der Liquidität und setzen sich für den zukünftigen Erfolg der Firma ein“, sagt Torsten Eisenkolb, CFO von HALLHUBER.

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