Autor:
Christian Stoffler / Dr. Christian Gerloff
Veröffentlicht:
Verlag INDat GmbH
Link:
www.indat-report.de/Home/Aktuelle-Ausgabe/Titelthema
Kurzbeschreibung:
Die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung) löst die Europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 zum 25.05.2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren ab mit dem Ziel der Harmonisierung und Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts. Sie schafft einen einheitlichen und unmittelbar geltenden Rechtsrahmen für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts. Zur einheitlichen Rechtsanwendung trägt der Europäische Datenschutzausschuss bei, er ist der Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten auf der Ebene der EU. Dieser wird verbindlich über zentrale Fragen der DSGVO entscheiden. Mit dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts angepasst. Das neue BDSG ergänzt die ab dem 25.05.2018 unmittelbar geltende DSGVO um die Bereiche, in denen die EU den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume belässt. Für die Anwendungspraxis bedeutet es, dass die DSGVO und das BDSG 2018 zusammen zu lesen sind.