Christian Rogner

Autor:
Christian Rogner

Veröffentlicht:
NZI – Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung

Link:
www.beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata/zeits/nzi/2017/cont/nzi.2017.535.1.htm

Kurzbeschreibung:
Alle arbeitsrechtlichen Sonderzahlungen, das heißt nicht nur solche mit reinem Entgeltcharakter, sondern auch solche zur reinen Belohnung von Betriebstreue oder mit „Mischcharakter“, unterliegen nach angezeigter Masseunzulänglichkeit § 209 InsO. Nur der auf die Zeit der Arbeitsleistung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit entfallende anteilige Anspruch ist als Neumasseverbindlichkeit iSv § 209 I Nr. 2, II Nr. 3 InsO zu berichtigen.