ESPRIT: Gericht ordnet vorläufige Eigenverwaltungsverfahren an
Düsseldorf, 17. Mai 2024 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der ESPRIT Europe GmbH, Ratingen, sowie bei sechs weiteren deutschen Gruppengesellschaften von ESPRIT gemäß § 270 b Insolvenzordnung angeordnet. Entsprechende Anträge hatten die Geschäftsführungen am 15. Mai 2024 eingereicht. Bei den weiteren Gesellschaften des Modeunternehmens handelt es sich um die ESPRIT Retail B.V. & Co. KG, die ESPRIT Europe Services GmbH, die ESPRIT Design & Product [...]